Skip to main content

Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: +49 341 98411-127
Fax.: +49 341 98411-199
E-Mail: unger-hellmich@korn-letzas.de

Berufsträger

Dr. Dagmar Unger-Hellmich

Dr. Dagmar Unger-Hellmich berät regionale und überregionale Unternehmen sowie Führungskräfte in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört die arbeitsrechtliche und strategische Beratung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen, einschließlich der Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen mit den Sozialpartnern (Betriebsrat, Personalrat und Gewerkschaften). Ferner begleitet sie Unternehmen im Rahmen von Restrukturierungen, einschließlich Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen sowie der Durchführung von Einigungsstellen. Besondere Kenntnisse besitzt Dr. Dagmar Unger-Hellmich bei der Einführung von New Work-Modellen (z.B. mobiles Arbeiten, Desk Sharing) sowie bei verschiedenen Problemstellungen des Fremdpersonaleinsatzes. Außerdem unterstützt sie Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträgen und berät bei der Umsetzung von Trennungsentscheidungen. 

Vita

2000 - 2001
Rechtsanwältin bei GAEDERTZ Rechtsanwälte
2001 - 2006
Rechtsanwältin bei Haarmann, Hemmelrath & Partner
2007 - 2017
Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle
seit Aug 2017
Partnerin und Rechtsanwältin bei Korn & Letzas Rechtsanwälte PartG mbB

Korrespondenzsprachen

  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
  • Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA)
  • Club International e.V.
  • Wirtschaftsrat e.V.
  • Leipziger Kunstverein e.V.
  • Internationale Mendelssohn-Stiftung e.V.
  • Thomanerbund e.V.
  • forum thomanum e.V.

Veröffentlichung

  • Desk Sharing – Ein Fall der Mitbestimmung? , Arbeit und Arbeitsrecht, Heft 11/2022, Seite 18 ff.
  • Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung, Arbeit und Arbeitsrecht, Heft 3/2021, Seite 18 ff.
  • Neues vom EuGH – Rufbereitschaft als Arbeitszeit, Arbeit und Arbeitsrecht, Heft 7/2018, Seite 404 ff.
  • Mitautorin in Holthausen/ Kurschat, Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, 1. Aufl. 2017 (C.H. Beck)
  • Zur Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch beschlossenen Sozialplans, EWiR, Heft 19/2016, S. 609 f.
  • Update Internet- und E-Mailnutzung, Arbeit und Arbeitsrecht, Heft 6/2016, S. 331-334
  • „Arbeitsrechtliche Schwellenwerte – Einsatz von Leiharbeitnehmern“, Arbeit und Arbeitsrecht, Heft 3 2015, Seite 148 ff.
  • „Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung des Schwellenwerts für einen Interessenausgleich“, Kommentar zum Urteil des BAG vom 18.10.2011, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 6/2011, S. 165 f.
  • „Know-how-Schutz – gehen mit dem Mitarbeiter auch die Unternehmensgeheimnisse?“, WRP 2011, S. 1364 ff
  • „Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Arbeitsrecht“, Newsletter Außenwirtschaft des Bundesverbandes für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA), Dezember 2009
  • „Zur Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang“, Kommentar zum Urteil des BAG vom 27.11.2008, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 17/2009, S. 531 f
  • „Ethikrichtlinien und Mitbestimmung – Das BAG sorgt für Klarheit“, Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi, Heft 2 2009, S. 78 ff
  • Kommentierung der Vorschriften zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beim Online-Anbieter LexisNexis, www.lexisnexis.de, 2009
  • „Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der in § 23 KSchG geregelten betrieblichen Geltungsvoraussetzungen“, Kommentar zum Urteil des BAG vom 26.06.2008, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 23/2008, S. 729 ff
  • „Welcher Betriebsrat ist zuständig? – Mitbestimmung bei der Arbeitnehmerüberlassung“, Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi, Heft 11 2008, S. 660 ff
  • „Die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung des BGH bei Angehörigenbürgschaften unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit der Restschuldbefreiung“, BKR 2005, S. 432 ff
  • „Adolf Wach (1843-1926) und das liberale Zivilprozessrecht“, Duncker & Humblot, 2005, (Dissertation)
  • „Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen finanzieller Überforderung auch bei Restschuldbefreiung“, Kommentar zum Urteil des OLG Frankfurt / Main vom 24.03.2004, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 14/2004, S. 691 f
  • „Sittenwidrigkeiten wegen krasser finanzieller Überforderung auch bei Mithaftungsübernahme durch Lebensgefährtin zur Finanzierung eines im Alleineigentum des Hauptschuldners stehenden Eigenheims“, Kommentar zum Urteil des OLG Naumburg vom 10.07.2003, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 4/2004, S. 165 f.
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.